(Veröffentlichung gemäss §7 Gemeindegesetz)
Die Stimmberechtigten haben an der Kirchgemeindeversammlung vom 27.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Budgets 2025. Gesamtaufwand CHF 2'807’750, Gesamtertrag CHF 2'703’000, Aufwandüberschuss CHF 104'750.
- Der Steuerfuss wird auf 8% belassen
Das Protokoll liegt seit 10.12.2024 im Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde Opfikon, Oberhauserstrasse 71, 8152 Glattbrugg, zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Glattbrugg, 10.12.2024
Kirchenpflege
Reformierte Kirche Opfikon
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