Kircheneintritt

Mitgliedschaft lohnt sich
Wir freuen uns, wenn Sie der Reformierten Kirche beitreten wollen. Dafür gibt es gute Gründe. Darum möchten wir Sie kennenlernen und mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Mitglieder unserer Kirchgemeinde gehören gleichzeitig der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich an und haben zahlreiche Rechte: das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Fragen, das Recht auf die Inanspruchnahme kirchlicher Dienstleistungen, wie die Taufe von Kindern, der kirchliche Unterricht bis zur Konfirmation, die kirchliche Trauung, persönliche Begleitung in besonderen Lebenslagen und schliesslich die kirchliche Bestattung. Andererseits werden Sie kirchensteuerpflichtig und unterstützen somit die Arbeit der Kirchgemeinde vor Ort.
Vorgehen
Der Eintritt oder Wiedereintritt in die Landeskirche erfolgt schriftlich mit dem Formular «Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich». Es werden darin alle für die Erfassung der Mitgliedschaft nötigen Personalien erfragt. Es dient zugleich der administrativen Abwicklung des Kircheneintritts durch das zuständige Pfarramt, den Kirchenrat und die Einwohnerkontrolle. Das Pfarramt nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
» Eintrittsformular
Kontakt
Pfarrerin
Corina Neher
Oberhauserstrasse 71
8152 Glattbrugg

044 828 15 18

Pfarrer
Beat Gossauer
Oberhauserstrasse 71
8152 Glattbrugg

078 730 98 42


Austritt
Um die Reformierte Landeskirche Zürich zu verlassen, senden Sie eine persönlich unterzeichnete, schriftliche Erklärung an das Sekretariat der reformierten Kirche Opfikon. Der Kirchenaustritt wird mit dem Empfang der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege oder einem späteren, im Austrittsschreiben genannten Datum, wirksam. (gemäss KO §8).
Kontakt
Reformierte Kirche Opfikon
Oberhauserstrasse 71
8152 Glattbrugg

Telefon: 044 828 15 15
Mail:
Bereitgestellt: 31.01.2024    Besuche: 61 Monat